Der FDP – Kreisverband fordert den Landkreis und die betroffenen Kommunen auf , von der Einführung oder Anwendung einer Straßenausbaubeitragssatzung bis auf weiteres abzusehen. Mit der Straßenausbaubeitragssatzung erheben die Gemeinden einmalige oder wiederkehrende Beiträge von Straßenanliegern zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen. FDP und auch die Freie Wähler fordern auf Landesebene deren Abschaffung und selbst die CSU im Landtag möchte jetzt die Anwendung dieser Satzung von einer „Soll“ auf eine „Kann“ Regelung abmildern.
„Da macht es doch keinen Sinn diese umstrittene Regelung jetzt in den Kreiskommunen anzuwenden oder gar einzuführen, wenn spätestens nach der Landtagswahl deren Abschaffung ansteht“, so der FDP Kreisvorsitzende Alexander Müller. Die jetzige Regelung ist durch viele Ermessensspielräume willkürlich und führt daher auch zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Anliegern und den Gemeinden. Gemeinden müssen diese Satzung – einmal eingeführt – anwenden, selbst wenn die Gemeindekasse voll ist.
„ Diese Satzung wird immer ungerecht bleiben , und gehört daher abgeschafft“ so Müller. “Denn in den meisten Fällen sind es doch nicht nur die Anlieger, die eine Ortsstraße benutzen“
Die Kreis – FDP sieht keinen Bedarf für eine neue kommunale Steuer. Die Anlieger werden bereits über die Grundsteuer, die Autofahrer über die KFZ – Steuer und sonstige Straßennutzer zumindest über die Einkommenssteuer belastet. Damit ist genug Gestaltungsspielraum für Gesetzgeber und Kommunen gegeben um die nötige Finanzierung sicherzustellen.