Der FDP-Kreisvorstand hat sich dafür ausgesprochen, die Einzelhandelsgeschäfte im Landkreis nach den Osterferien wieder schrittweise zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wie bei den heute schon geöffneten Geschäften die Abstandsregeln eingehalten werden, der Kassenbereich besonders geschützt ist und sich maximal 1 Kunde pro 20qm Ladenfläche dort aufhält. Zusätzlich sollte grundsätzlich eine generelle Maskenpflicht in Läden gelten.
„Das Risiko der Ansteckung ist bei Einhaltung dieser Regeln auf ein Minimum reduziert“ so Alexander Müller, der FDP- Kreisvorsitzende. „Es gibt keinen Grund, warum der Buchladen, das Blumen- oder das Schuhgeschäft nicht öffnen darf.“
Auch in unserem Landkreis kämpfen viele Einzelhändler trotz staatlicher Unterstützung um ihre Existenz. Schon allein wegen des unserer Verfassung zugrunde liegenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit müssen daher diese Geschäfte wieder öffnen. Die ursprünglich richtigen Maßnahmen um einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu verhindern, müssen jetzt angesichts des tatsächlichen Verlaufs der Coronafälle angepasst werden.
Die massiven Einschränkungen unser Freiheits- und Bürgerrechte dürfen kein Dauerzustand werden und müssen daher schrittweise schnellstmöglich wieder aufgehoben werden. „Aus Angst vor möglichen Rückschlägen nichts zu machen, ist kein Lösung“, so Müller abschließend.