Bargeld

Die Bundesregierung plant, eine Obergrenze für Barzahlungen einzuführen. Zahlungen von mehr als 5.000 Euro in bar sollen verboten werden. Für uns Freie Demokraten ist das der nächste Anschlag der Großen Koalition auf Selbstbestimmung und Privat- sphäre. Wir haben hier zusammengefasst, warum die Maßnahme nichts bringt, sondern nur Freiheit kostet.

Werden durch eine Bargeldgrenze kriminelle Geschäfte erschwert?

Eine Bargeldobergrenze hilft nicht bei der Bekämpfung von Verbrechen. Zwar gibt man dem Staat mehr Möglichkeiten zur Überwachung. Aber Kriminelle und Terroristen sind einfallsreich. Und wer glaubt schon, dass sich Menschen, die Gesetze brechen, an die Bargeldobergrenze halten? „Die Abschaffung von Bargeld würde Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, sondern nur auf elektronische Zahlungswege verlagern“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Schneiderhan vom Deutschen Richterbund, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Worum geht es dann wirklich?

Viele Experten nehmen an, dass die Bundesregierung gar nicht Kriminelle oder Terroristen im Auge hat. Sie glauben, dass auf Dauer das Bargeld ganz abgeschafft werden soll. Wenn jeder Mensch alles auf elektronischem Wege bezahlen muss, dann kann jede Zahlung aufgezeichnet werden. Das ist ein Schritt in Richtung gläserner Bürger und Totalüberwachung. Zudem droht das Risiko der Enteignung, wenn Banken irgendwann zu „Negativzinsen“ auf die elektronischen Guthaben gedrängt würden. Dem könnte man sich nur mit Bargeld entziehen.

Wer bezahlt denn bitte 5.000 Euro bar?

5.000 Euro sind viel Geld. Barzahlungen in dieser Höhe sind für uns nicht alltäglich. Trotzdem gibt es viele Menschen und Branchen, für die Bargeld eine große Rolle spielt. Beispielsweise sind bei Gebrauchtwagenhändlern oder Tierzüchtern, aber auch im Baugewerbe sowie bei Kunst- und Antiquitätenhändlern Barzahlungen über 5.000 Euro gang und gäbe. Warum soll der Staat diesen Menschen Knüppel zwischen die Beine werfen?

Haben andere Länder eine Bargeldobergrenze?

In einigen europäischen Ländern existiert bereits eine Bargeldobergrenze. Die Erfahrungen dort zeigen zwei Dinge: Erstens wird die Obergrenze weiter abgesenkt. So hat beispielsweise Frankreich seine Bargeldobergrenze erst im vergangenen Jahr von 3.000 auf 1.000 Euro gesenkt. Zweitens helfen die Bargeldobergrenzen nicht gegen Kriminalität und Schattenwirtschaft. Im Gegenteil: Im sogenannten Korruptions-Wahrnehmungs-Index von Transparency International steht Frankreich heute nicht besser da, als vor der Einführung der Bargeldobergrenze. Spanien steht seit der Einführung sogar schlechter da.

Ist Bargeld nicht ein Relikt aus vordigitaler Zeit?

Im Gegenteil. Bargeld schützt im digitalen Zeitalter unsere Privatsphäre. Zudem macht es die Volkswirtschaft weniger störanfällig: Wenn Zahlungen irgendwann nur noch unbar über digitale Systeme abgewickelt werden dürften, ist die gesamte Volkswirtschaft von diesen Systemen abhängig. Fallen sie aus, bricht faktisch die ganze Wirtschaft zusammen. Bargeld funktioniert immer und mindert die Abhängigkeit von diesen Systemen erheblich.

Was sagt das Grundgesetz?

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält unverhältnismäßige Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“