(Bild: Atron Gebäude neben Wohnbebauung in Markt Schwaben)
Markt Schwaben erfährt derzeit erhöhte mediale Aufmerksamkeit – sogar überregional. Der Grund ist die geplante Flüchtlingsunterkunft am Ziegelstadel und die teils heftige Diskussion darüber in der Marktgemeinde, sowie der später darauf folgende Rücktritt des Bürgermeisters.
Die spürbare Polarisierung stellt eine Herausforderung für die Marktgemeinde dar, mit der nun verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Die Sorgen der Anwohner dürfen nicht reflexartig in eine rechte Ecke gestellt werden, sondern müssen gehört und ernst genommen werden. Wenn dann in der Wortwahl gleich zu Ausdrücken wie „beschämend“ und „menschenverachtend“ gegriffen wird, trägt das sicher nicht zu einer für alle Beteiligten verträglichen Einigung bei.
Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Die FDP verfolgt die Flüchtlingslage schon länger mit Sorge und stellte bereits im September 2023 fest, dass viele Landkreise und Kommunen an der Kapazitätsgrenze sind. „Das kann so nicht weitergehen“ meinte dazu auch Martin Hagen, der Partei- und Fraktionsvorsitzende der FDP Bayern, bei der Pressekonferenz. Der weitere Zustrom führt inzwischen zu einer erkennbaren Überforderung der Strukturen, die sich von der Regierung von Oberbayern über den Landkreis Ebersberg nun bis zur Marktgemeinde Markt Schwaben fortgepflanzt hat – wobei letztere in das Verfahren wegen fehlender Zuständigkeit offiziell gar nicht eingebunden war.
Die weitere Entwicklung war hier zunächst von wenig gegenseitigem Verständnis geprägt. Nach der sehr spät öffentlich erfolgten und teilweise wenig glücklichen Kommunikation der bereits länger laufenden Planung kam es schnell zur Bildung einer Bürgerinitiative und einem Bürgerbegehren mit mehr als 1600 gültigen Unterschriften (doppelt so viel wie notwendig), das sich nicht gegen die Unterbringung von Flüchtlingen an sich, sondern gegen den Standort nahe einem Wohngebiet und die hohe Zahl von 120 geplanten Plätzen an diesem Standort richtete. Auch der Marktgemeinderat hat im Januar 2024 in einem knappen Beschluss die Planung in dieser Form abgelehnt.
Das Bürgerbegehen wurde von Rechtsaufsicht dann zwar als unzulässig eingestuft und es wurde zunächst an der Planung unverändert festgehalten – trotzdem ist die dringende Forderung nach Mitsprache sehr deutlich gemacht, worden, sowohl von Seiten der Anwohner gegenüber der Marktgemeinde als auch von der Marktgemeinde gegenüber dem Landratsamt und den übergeordneten Stellen.
Erfreulicherweise scheint diese Forderung dann doch Gehör gefunden zu haben und man darf auf eine einvernehmliche Lösung hoffen. Wie bereits durchgedrungen ist, könnte ein vernünftiger und dann auch längerfristig tragfähiger Kompromiss so aussehen, dass durch eine Aufteilung auf mehrere Standorte dort jeweils kleinere Gruppen untergebracht und auch besser integriert werden könnten, aber insgesamt dennoch die geforderte Kapazität an Plätzen erreicht werden könnte.