Pandemiebedingt verzögert wählten die Mitglieder des Ortsverbands Ebersberg unter der Versammlungsleitung der Kreisvorsitzenden Susanne Markmiller seinen neuen Vorstand:
Dr. Volker Wagner-Solbach wurde als Vorsitzender bestätigt und Dr. Gisbert Wolfram bleibt Schatzmeister. Maximilian Missalla bleibt erster Beisitzer. Stefan Voith ist neuer stellvertretender Vorsitzender, Lisa-Marie Link ist zur neuen Beisitzerin gewählt worden.
In seiner Sitzung am 14.09.21 hat der Technische Ausschuss beschlossen, mit der Umgestaltung des Marienplatzes zu beginnen. Es wurde aber auch anerkannt, dass dem vor Jahren beschlossenen Konzept für einen lebenswerten Marktplatz der Durchgangsverkehr auf der Staatsstraße entgegensteht.
Die FDP Ebersberg begrüßt deshalb den auf Vorlage von Pro Ebersberg in gleicher Sitzung gefassten Beschluss, mögliche Maßnahmen ergebnisoffen zu untersuchen. Dazu gehören auch überörtliche Maßnahmen, wobei Erfolg versprechende Ansatzpunkte dafür nicht zu erkennen sind. Jetzt soll es das Verkehrsministerium richten. Wir teilen in diesem Zusammenhang die Kritik am Arbeitskreis Verkehr, der sich mit zu vielen Detailfragen beschäftigt und in der Hauptfrage in 3 Jahren nicht weitergekommen ist.
Wir sind der Meinung, dass eine ortsnahe Umgehung am wirkungsvollsten wäre und haben deshalb schon in der Vergangenheit vorgeschlagen das für Maßnahmen auf Staatsstraßen zuständige Bauamt Rosenheim in die Diskussion einzubeziehen. Die Beurteilung unter bautechnischen, verkehrstechnischen und finanziellen Gesichtspunkten der Untertunnelung von Langwied bis zum Autohaus Grill, einer reinen Oberflächenvariante wie der von uns vorgeschlagenen Trasse 5fDP und einer Mischlösung mit teilweiser Untertunnelung könnte die Entscheidungsfindung beträchtlich beschleunigen. Offene Fragen würden eine Abstimmung nur erschweren und eine Lösung weiter hinausschieben.
FDP-Ortsverband Ebersberg Dr. Volker Wagner-Solbach Vorsitzender
Folgenden Antrag hat die FDP für die letzte Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 gestellt. Dieser wurde mit Mehrheit der Gemeinderäten angenommen, der Vorschlag der Verwaltung hat die in diesem Antrag gemachten Vorschläge aufgenommen und dieser Beschlussvorschlag wurde ebenfalls mit Mehrheit des Gemeinderates angenommen.
Markt Kirchseeon
Rathausstr. 1
85614 Kirchseeon
12.03.2021
18/20 MS90
Antrag
hier: Aufhebung der Satzung vom 25.10.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
…..
ich bitte Sie für die nächste Gemeinderatssitzung folgenden Antrag der FDP auf die Tagesordnung zur Abstimmung zu setzen, damit der Gemeinderat beschließen möge:
Die Satzung des Marktes Kirchseeon vom 25.10.2005 über den Erhalt von Bäumen für das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild in der aktuell geltenden Fassung wird aufgehoben.
Begründung:
Die Satzung des Marktes Kirchseeon vom 25.10.2005 schützt Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart und ihren Einfluss auf das Straßen-, Landschafts- und Ortsbild.
Auf der anderen Seite greift die Satzung in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit und allgemeine Handlungsfreiheit der Eigentümer der jeweiligen Liegenschaften empfindlich ein. Grundrechtseingriffe durch Satzungen sind nur zulässig, sofern auch dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung getragen wird. Das Bestimmtheitsgebot ist unmittelbar Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Demnach ist die Satzung so genau und bestimmt zu fassen, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen können und ihr Verhalten daran ausrichten können.
Hieran fehlt es. Die Satzung ist daher nach Ansicht der FDP rechtswidrig. Die Satzung des Marktes Kirchseeon verweist in ihren Anlagen auf Pläne mit handschriftlichen Ergänzungen, die weder maßstabsgetreu noch detailliert sind. Gerade wenn mehrere Bäume bzw. Baumgruppen in dem Bereich bzw. auf dem Grundstück vorhanden sind, ist die Zuordnung, ob und welcher der Bäume auf dem jeweiligen Flurstück unter die Satzung fällt, nicht möglich. Zudem ist aufgrund der Kartierung bzw. Erfassung der Bäume nicht gewährleistet, dass mutwillige Veränderungen der charakteristischen Krone bzw. der Lebensvitalfunktionen nachvollzogen und ggfls. geahndet werden können. Weiterhin kann nicht nachvollzogen werden, ob und welcher Baum andere geschützte Bäume beeinträchtigt.
Aktuell ist für den Bürger schlecht nachvollziehbar, ob und inwiefern der Baum des Anstoßes tatsächlich geschützt oder nicht geschützt ist. Er fühlt sich vielmehr einer Willkür der Behörden gegenüber. Dem Bauträger bzw. größeren Projektentwickler wird der rote Teppich ausgerollt, er darf fällen, der kleine Gartenbesitzer soll aber den von ihm selbst gepflanzten Baum nicht fällen dürfen. Zuletzt hat auch diese Rechtsunsicherheit der Satzung gerade für viel Unruhe und Verdruss im Ort gesorgt.
Der Rechtsstaatgrundsatz gebietet daher die Aufhebung. Auch ein ehrenwertes Ziel – Schutz von Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart – rechtfertigt nicht das Mittel (beharren auf einer rechtswidrigen Satzung). Zudem riskiert der Markt Kirchseeon durch Anwendung einer rechtswidrigen Satzung in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.
Ein Festhalten an der Satzung ist auch nicht notwendig. Ein Blick in andere Städte und Gemeinden ohne Baumschutzverordnung im Landkreis zeigt, dass auch ohne Baumschutzverordnung der Charakter der Gemeinde und des Wohnens im Grünen erhalten wird und nicht jeder Baum gefällt wird. Zu beachten ist, dass auch im Markt Kirchseeon so gut wie jeder Fällantrag, vermeintlich unter die Satzung fallender Bäume im letzten Jahr vom Gemeinderat genehmigt worden ist. Damit war und ist die Satzung im Wesentlichen auch ein Bürokratiemonster. Machen wir es den Bürgern daher nicht noch schwerer und schreiben ein kostenintensives (meist mit der Einholung von Sachverständigengutachten verbundenen) vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren vor, wenn ohnehin in der Mehrzahl der Fälle mit einer Fällgenehmigung zu rechnen ist.
Der Gemeinde stehen im Übrigen viele andere Möglichkeiten zur Verfügung, die mit der Satzung ursprünglich verfolgten Ziele zu erreichen und einen Gartenstadtcharakter sowie das Leben im Grünen zu ermöglichen bzw. beizubehalten und dem Auftrag das Klima zu schützen gerecht zu werden. Zu denken ist insbesondere an die Möglichkeiten der Bauleitplanung bei der auch spezielle, für Insekten nützliche Baumarten, Hecken, Sträucher sowie dem Klimawandel trotzenden Sorten Rücksicht genommen werden kann. Sollten diese Anpflanzungen beseitigt und entfernt werden, sind diese zwingend zu ersetzen. Dies kann in der Regel mit der aktuellen Satzung nicht erreicht werden. Im Wege der Bauleitplanung kann ein Verhältnis von Bebauung und Garten festgelegt werden. Auch die vermeintlich in die Jahre gekommenen Bauleitpläne des Marktes sehen fast immer anstatt eines Zaunes auch die Anpflanzung einer Hecke vor. Generationen vor uns hatten schon das Ortsbild und das (ländliche) Wohnen im Grünen vor Auge, als diese Satzungen erlassen wurden. Hier muss weder aus Rücksicht auf Flora und Fauna noch vom Ortsbild her jede Ausnahme und Befreiung genehmigt werden, wie dies in der Vergangenheit und beispielsweise auch in der letzten Sitzung der Fall war. Hecken haben einen großen Einfluss auf die Flora & Fauna (um nur einige zu nennen Winterschlaf- und Versteckmöglichkeit für Igel, Nistmöglichkeit für Vögel, Speicherung der Feuchtigkeit im Boden) sowie das Mikroklima und werden durch die hier im Zentrum stehende Satzung gar nicht erfasst. Großflächig ist es sinnvoll Grün- und Frischluftschneisen für ein gutes Klima und Ortsbild zu planen und auch im Markt Kirchseeon kann vor allem entlang der Verkehrswege noch viel mehr Grün auf öffentlichem Grund gepflanzt werden.
Zusammenfassend besteht daher kein Grund an einer rechtswidrigen Satzung festzuhalten.
Beim Videotalk letzte Woche der FDP Mitglieder mit Landrat Robert Niedergesäß gab es viel Lob für dessen liberale und eigenständige Haltung in Sachen Corona. In der Diskussion mit über 20 Liberalen waren Corona und der Bürgerentscheid Windräder im Forst die beherrschenden Themen. Landrat Niedergesäß gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Corona-Massnahmen im Landkreis, beließ aber eine politische Bewertung der von der Regierung getroffen Maßnahmen mit dem Hinweis „ dann wird es ein gesondertes, abendfüllendes Thema“.
Beim Impfen bestand Einigkeit, dass der Landkreis in Anbetracht des mangelnden Impfstoffes sein möglichstes macht und jetzt schnell die Hausärzte mit eingebunden werden müssen. Bei den Schnelltests gab es viel kritische Fragen zur Umsetzung bei den Schulen. Warum gibt es kein abgestimmtes einheitliches Vorgehen für die Durchführung der Tests in den Schulen? Landrat Niedergesäß wollte die Anregung mitnehmen einen Best Practice Austausch zwischen den Schulleitern zu veranlassen. „Es muss das Rad nicht an jeder Schule neu erfunden werden“. Auch wurde von einigen Mitgliedern eine bessere Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis gewünscht und eine noch klarere Corona-Kommunikation des Landratsamtes.
FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller forderte Landrat Niedergesäß auf die Möglichkeiten von Testregionen – wie von der Bundeskanzlerin angekündigt – auch im Landkreis Ebersberg zu nutzen. „ Wir sollte etwas Tübingen in Ebersberg wagen“.
Neben dem Einzelhandel bräuchten auch Gaststätten, Kultur und unsere Vereine Perspektiven.
Beim Thema Windräder im Forst machte der Landrat nochmal klar, warum er trotz positiven Kreistagsbeschluss bei dieser seit Jahren kontrovers diskutierten Frage die Landkreisbürger an der Entscheidung beteiligen möchte. Es sollen in einem frühem Stadium vor weiteren kostspieligen Gutachten und drohenden Klagen die Landkreisbürger mitbestimmen ob es überhaupt weitergeht mit dem Projekt.
Bei der Frage wieviele Windräder im Landkreis jetzt tatsächlich benötigt würden, wollte sich Landrat Niedergesäß nicht festlegen, da die Technik voranschreitet. „ Aber wer sich keine ehrgeizigen Ziele setzt, wird am Ende bei der Energiewende nichts erreichen“.
Trotz einiger kritischer Fragen zum Standort und der Wirtschaftlichkeit, bekräftigten die zugeschalteten Liberalen die positive Haltung der FDP zu den 5 Windrädern im Forst.
Axel Schmidt aus Zorneding war mehr als 48 Jahre Mitglied der FDP. Am 17.3.2021 ist er leider verstorben. (Foto: privat)
Nachruf der FDP Zorneding:
Axel Schmidt
Am 17. März 2021 ist unser langjähriges Zornedinger FDP-Mitglied Axel Schmidt kurz vor seinem 87sten Geburtstag leider von uns gegangen. Der pensionierte Studiendirektor war viele Jahre Gymnasialprofessor in Unterhaching. Bereits mit seinem Eintritt bei den Liberalen im Sommer 1972 war Europa seine große Vision, die sich dann ja auch erfüllt hat. Bis 1986 lebte er in Vaterstetten und beteiligte sich dort auch aktiv am politischen Leben. Dann zog es ihn und seine Familie ein paar Jahre nach München, bevor er 1992 in Zorneding seine Heimat fand und sich noch intensiver für die FDP engagierte. Bis zum Frühjahr 2003 war er Vorsitzender des Ortsverbandes und machte dann trotz „Unruhestand“ aktiv den Weg für die jüngere Generation frei. Die liberalen Überzeugungen waren ihm weiterhin ein Leitbild und wir werden seine Stimme vermissen.