Baumschutzverordnung in Gemeinden? – Nein sie ist kein Allheilmittel

Baumschutzverordnung in Gemeinden? – Nein sie ist kein Allheilmittel

– Eine Kommentierung von Dr. Susanne Markmiller

– In diesem Kommunalwahlkampf fordert beispielsweise in Zorneding mindestens eine Partei explizit die Einführung einer Baumschutzverordnung. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die Rechtsanwältin und FDP-Kreistags-Kandidatin Dr. Susanne Markmiller aus Eglharting erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)

Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Ist sie wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel? Doch was ist das genau und gibt es Alternativen hierzu?

Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.

Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.

Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte

Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.

Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)

Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.

Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.

Hoher Bürokratieaufwand

Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben.

Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.

Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.

Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.

In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen. Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht.

Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.

Deutlich über das Ziel hinausgeschossen

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.

Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Zorneding schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern.

(Dieser Artikel ist im „Zornedinger Panorama – Ausgabe 10 – März 2020“ der FDP-Zorneding erschienen, das als PDF-Version unter diesem Link heruntergeladen werden kann)

 

 

Peter Pernsteiner zu Gast im Live-Talk von ZornedingTV

Peter Pernsteiner zu Gast im Live-Talk von ZornedingTV

Browser-Screenshot des Live-Talks von ZornedingTV mit Peter Pernsteiner als Gast – das Video ist unter diesem Link abrufbar: https://youtu.be/ySpuwT8_Mn8

Unter dem Motto „Wahlkampf in da Gmoa – Auf ein Getränk mit …“ durfte  Peter Pernsteiner als Zornedinger Bürgermeisterkandidat am 22. Februar zum Interview und Talk mit Michael Jäger, dem Moderator und Gründer der lokalen Infoplattform „ZornedingTV„, antreten. Dabei bestand  auch die Möglichkeit, live per Facebook Fragen ins Studio am Zornedinger Herzogplatz zu schicken. Der Live-Talk dauerte ca. 80 Minuten und bot dadurch eine ausgiebige Möglichkeit, den jeweiligen Kandidaten kennen zu lernen – beleuchtet wurden sowohl die politische Ansichten als auch der berufliche Werdegang und das private Umfeld.

Der Live-Talk mit Peter Pernsteiner ist auf dem YouTube-Kanal von ZornedingTV unter diesem Link zu finden:
https://youtu.be/ySpuwT8_Mn8

Von der FDP Zorneding war auch schon Melanie Schaffenroth zu Gast (stellvertretende Ortsverbandsvorsitzende und Platz 2 auf der Gemeinderatsliste sowie Platz 13 auf der Kreistagsliste). Ihren Live-Talk vom 8.2.2010 gibt es auf YouTube unter diesem Link.

In Zorneding gibt es seit 18. Januar bis 14. März jeden Samstag um 15 Uhr jeweils einen sehr ausgiebigen Live-Talk auf Facebook mit je einer Zornedinger Kommunalwahl-Kandidatin oder einem Kommunalwahl-Kandidaten.

Hier auch noch kurz als Übersicht alle bisherigen und weiteren Live-Talks von ZornedingTV:

Samstag, 18.01.2020 Marian Nowosad (SPD) Listenplatz 2

Samstag, 25.01.2020 Andreas Wach (CSU) Listenplatz 16

Samstag, 01.02.2020 Ramona Baumgartner (Die Linke) Bürgermeisterkandidatin Listenplatz 1

Samstag, 08.02.2020 Melanie Schaffenroth (FDP) Listenplatz 2

Samstag, 15.02.2020 Willi Ficker (Freie Wähler)

Samstag, 22.02.2020 Peter Pernsteiner (FDP) Bürgermeisterkandidat Listenplatz 1

Samstag, 29.02.2020 Zweite Bürgermeisterin Bianca Poschenrieder (SPD) Listenplatz 1

Samstag, 07.03.2020 Moritz Dietz (Die Grünen) Listenplatz 1

Samstag, 14.03.2020 Bürgermeister Piet Mayr (CSU)

Sie alle sind auf dem YouTube-Kanal von ZornedingTV unter diesem Link zu finden! 

FDP-Neujahrsempfang: Konsequenter CO2 Zertifikate-Handel und Innovationen sichern Klimaziele

FDP-Neujahrsempfang: Konsequenter CO2 Zertifikate-Handel und Innovationen sichern Klimaziele

FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller begrüßte die zahlreichen Gäste darunter den Referenten Dr. Lukas Köhler, Landrat Robert Niedergesäß, den örtlichen Bürgermeisterkandidat Klaus Willenberg und den Vorsitzenden der FDP- Landtagsfraktion Martin Hagen. Müller verwies eingangs auf die zukünftigen Herausforderung für den Landkreis wie die Sicherung der Zukunft der Kreisklinik, einer finanziell tragfähigen Lösung beim Kreissparkassengebäude und der Erreichung der Energiewende. Ferner forderte er eine dritte Polizeistation im Großraum Vaterstetten.

Danach zog Landrat Robert Niedergesäß, ein ständiger Gast bei den Liberalen Neujahrsempfängen, eine positive Bilanz der letzten 6 Jahre Zusammenarbeit im Kreistag, besonders im Bereich der Bildungspolitik (weiterführende Schulen und Berufsschule Grafing).

In seinem sehr informativen Vortrag betonte der umweltpolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion Dr. Köhler, der auch bayrischer FDP- Generalsekretär,ist : „Der europaweite CO2 Zertifikatehandel zeigt Wirkung und gehört weiter ausgedehnt. Erstmals ist dadurch im letzten Jahr bei uns der CO2 Ausstoss deutlich gesenkt worden. Selbst grüne Umweltinstitute wie Agora erkennen dieses mittlerweile an.“ Liberale setzen daher weiter auf die Ausweitung und Verschärfung des CO2 Zertifikate-Handels und auf marktgetriebene Innovationen und nicht auf einseitige Verbote oder unnötige Subventionierung wie beim EGG oder dem Kohleausstieg.

Neue synthetische Treibstoffe, Wasserstofftechnologien und verstärkte weltweite Nutzung der Sonnenenergie seien Beispiele für alternative Wege zur Energiewende. Intelligente Verkehrssteuersysteme in Großstädten können nachhaltig die Luftverschmutzung reduzieren wie uns andere Länder bereits vormachen. Dazu muss auch der öffentliche Nahverkehr noch deutlich weiter ausgebaut werden.

Wichtig seien auch die riesigen Aufforstungsprogramme in China und Indien um dort die Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen.

Die im Landkreis angedachten Einführung von Klimaaktien beurteile er kritisch, dies sei mehr ein Ablasshandel außer es dient der konkrete Projektförderung im Landkreis .

Zum Thema Thüringen erklärten Müller und Köhler klar, jede Zusammenarbeit mit der AFD -„ den Thüringer Faschisten“ so Köhler, sei für die FDP inakzeptabel.

Zornedinger Panorama – Ausgabe 9 ist jetzt erschienen

Zornedinger Panorama – Ausgabe 9 ist jetzt erschienen

Wir haben es wieder mal geschafft!

Die neueste Ausgabe unserer Ortszeitung „Zornedinger Panorama – Liberale Nachrichten für Ingelsberg, Pöring, Wolfesing und Zorneding“ ist gedruckt und wurde auch schon weitestgehend im gesamten Gemeindegebiet verteilt – in Eigenleistung durch die FDP-Mitglieder des Ortsverbandes. Auch unser Bürgermeisterkandiat Peter Pernsteiner war mit Rucksack unterwegs, um in einem der Verteilgebiete die Zeitungen persönlich in die Briefkästen einzuwerfen.

Wer nicht im Gemeindegebiet wohnt und dennoch Interesse an der Arbeite der FDP Zorneding hat oder unsere Zeitung nicht in seinem Briefkasten gefunden hat – kann sie gerne elektronisch lesen – mit Hilfe des nachfolgenden Download-Links zur PDF-Version unserer Zeitung:

 

Zornedinger Panorama – Ausgabe 9

Unsere Zeitung enthält diesmal folgende Themen:

„An der Flur“ beim Weiher: Verkehrsberuhigte Zone bleibt Wunsch
Der Brexit aus Sicht eines Jetzt-Zornedingers
Unsere 20 Gemeinderatskandidaten als Kurzübersicht
Vorstellung der drei Spitzenkandidaten der FDP-Zorneding:
– Bürgermeisterkandidat Peter Pernsteiner
– Melanie Schaffenroth
– Dr. Siad-Matthias Abdin-Bey
Kommunalwahl – So wählen Sie richtig
Bericht über liberales Bürgergespräch
Auszug aus unserem Wahlprogramm
Veranstaltungsbericht – Zorneding vor 1500 Jahren

Wir wünschen eine interessante Lektüre!