Wie es ist, darf es nicht bleiben – ein Wahlaufruf

Am Sonntag, den 26.09.2021 ist Bundestagswahl. Wir sind der Garant der Mitte der Gesellschaft und werben für „Freiheit vor Bürokratismus, Erwirtschaften vor Verteilen, Erfinden vor Verbieten“. Die FDP steht für die soziale Marktwirtschaft, den Rechtsstaat und Europa. Wer dies möchte muss der FDP und damit der Freiheit die Erst – und Zweitstimme geben. „Mit unserem Bundestagsdirektkandidaten Marc Salih, auf Platz 19 der Liste besteht die Chance, dass ein Kandidat aus dem Landkreis Ebersberg in den Bundestag einzieht“ so Alexander Müller der FDP Kreisvorsitzende.

FDP- Wahlkampfauftakt

FDP- Wahlkampfauftakt

Klimaschutz frei von Ideologie umsetzen – Technologieoffenheit statt Verbote

„Auch wir Liberale bekennen uns zum Ziel die Erderwärmung um 1,5 Grad zu reduzieren“, so der klimapolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Dr. Lukas Köhler. „ Nur wir wollen dieses Ziel durch Innovationen, Technologieoffenheit und Anreize erreichen und nicht durch Ideologien und Verbote“ Bei dem gut besuchten FDP- Wahlkampfauftakt des Kreisverbandes in der Kugler-Alm in Ebersberg sprach sich Köhler dafür aus neben einer einseitigen Förderung  der Elektromobilität auch synthetische Kraftstoffe und Wasserstoffantriebe stärker zu fördern. Mit synthetischen Co2-freien Kraftstoffen könne der Bestandsfuhrpark an Autos wesentlich schneller zum Schutz unseres Klima beitragen. Auch könnte der Staat die Milliardenbeträge für den Kohleausstieg sparen, da schon heute durch den Emissionshandel der Kohlestrom für die Betreiber unwirtschaftlich ist und diese deshalb von sich aus Kohlekraftwerke vom Netz nehmen. „ Wir Liberale waren immer schon für eine Ausdehnung des Emissionshandels mit jährlich sich verknappenden Co2 Certifikaten statt einer Co2 Steuer. Letztere verteuert für alle Verbraucher nur weiter unnötig den Strom.“ Bei den Emissionszertifikaten reguliert der Markt das Erreichen der Klimaziele und nicht staatliche Verbote. Zur sozialen Abfederung der Kosten des Klimawandels für den Bürger wollen die Liberalen Überschüsse aus dem Emissionshandel diesem durch eine Art Klimadividende zurückgeben.

Köhler, der auch bayrischer FDP- Generalsekretär ist, abschließend: „Die nötigen Innovationen und Investitionen in Klimaschutz bieten auch große Chancen unsere Wirtschaft zukunftsfähig zu gestalten und zum Erhalt unseres Wohlstandes beizutragen. Klimaschutz und soziale Marktwirtschaft sind kein Widerspruch. Wir wollen beides in einer neuen Regierung mitgestalten.“ Der FDP- Bundestagsdirektkandidat für den Wahlkreis Marc Salih aus Poing betonte in seiner kurzen Vorstellung nochmal die Bedeutung des liberalen Aufstiegsversprechens für alle lern- und leistungsbereiten Bürger. Gerade er als Sohn eines irakischen Immigranten habe er dieses bei seinem Aufstieg innerhalb der Bundespolizei zum Polizeioberkommissar schätzen gelernt.

FDP- Kirchseeon: Keine Überraschungen-

Susanne Markmiller als Ortsvorsitzende wiedergewählt

Die Ortshauptversammlung der FDP – Kirchseeon letzten Freitag in der Taverna Bakalis hat zu keinen Überraschungen bei der Neuwahl des Ortsvorstandes geführt.

Dr. Susanne Markmiller wurde ebenso einstimmig in ihrem Amt bestätigt, wie der Schatzmeister Dr. Rainer Büchse. Wieder in den Vorstand gewählt wurden  als stellvertretender Ortsvorsitzende Roland Hildebrandt und als Beisitzer Maximilian Sagner und neu hinzugekommen Dr. Sepita Ansari.

Größter Erfolg des erst vor 2 Jahren gegründeten Ortsverbandes war der erstmalige Einzug der FDP in den Marktgemeinderat letztes Jahr von Susanne Markmiller.

In ihrem Rechenschaftsbericht machte diese auch die anstehenden Themen für Kirchseeon deutlich. Wie geht es weiter mit der dringend benötigten Umgehungsstraße oder Untertunnelung der B304? Wie sieht die Energiewende- Stichwort Windräder, Freiflächenphotovoltaik – in Kirchseeon aus und was geschieht mit dem IVECO Gelände?

„Es hat keinen Sinn die Themen vor sich herzuschieben“ so Markmiller. „Wir müssen diese Themen endlich im Gemeinderat anpacken.“

Antrag der FDP im Wortlaut zur Abschaffung der Baumschutzverordnung und Konzeptvorschlag

Antrag der FDP im Wortlaut zur Abschaffung der Baumschutzverordnung und Konzeptvorschlag

Folgenden Antrag hat die FDP für die letzte Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 gestellt. Dieser wurde mit Mehrheit der Gemeinderäten angenommen, der Vorschlag der Verwaltung hat die in diesem Antrag gemachten Vorschläge aufgenommen und dieser Beschlussvorschlag wurde ebenfalls mit Mehrheit des Gemeinderates angenommen.

 

Markt Kirchseeon
Rathausstr. 1

85614 Kirchseeon

 

 

12.03.2021
18/20 MS90

Antrag
hier: Aufhebung der Satzung vom 25.10.2005

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

…..

ich bitte Sie für die nächste Gemeinderatssitzung folgenden Antrag der FDP auf die Tagesordnung zur Abstimmung zu setzen, damit der Gemeinderat beschließen möge:

Die Satzung des Marktes Kirchseeon vom 25.10.2005 über den Erhalt von Bäumen für das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild in der aktuell geltenden Fassung wird aufgehoben.

Begründung:

Die Satzung des Marktes Kirchseeon vom 25.10.2005 schützt Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart und ihren Einfluss auf das Straßen-, Landschafts- und Ortsbild.
Auf der anderen Seite greift die Satzung in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit und allgemeine Handlungsfreiheit der Eigentümer der jeweiligen Liegenschaften empfindlich ein. Grundrechtseingriffe durch Satzungen sind nur zulässig, sofern auch dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung getragen wird. Das Bestimmtheitsgebot ist unmittelbar Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Demnach ist die Satzung so genau und bestimmt zu fassen, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen können und ihr Verhalten daran ausrichten können.
Hieran fehlt es. Die Satzung ist daher nach Ansicht der FDP rechtswidrig. Die Satzung des Marktes Kirchseeon verweist in ihren Anlagen auf Pläne mit handschriftlichen Ergänzungen, die weder maßstabsgetreu noch detailliert sind. Gerade wenn mehrere Bäume bzw. Baumgruppen in dem Bereich bzw. auf dem Grundstück vorhanden sind, ist die Zuordnung, ob und welcher der Bäume auf dem jeweiligen Flurstück unter die Satzung fällt, nicht möglich. Zudem ist aufgrund der Kartierung bzw. Erfassung der Bäume nicht gewährleistet, dass mutwillige Veränderungen der charakteristischen Krone bzw. der Lebensvitalfunktionen nachvollzogen und ggfls. geahndet werden können. Weiterhin kann nicht nachvollzogen werden, ob und welcher Baum andere geschützte Bäume beeinträchtigt.

Aktuell ist für den Bürger schlecht nachvollziehbar, ob und inwiefern der Baum des Anstoßes tatsächlich geschützt oder nicht geschützt ist. Er fühlt sich vielmehr einer Willkür der Behörden gegenüber. Dem Bauträger bzw. größeren Projektentwickler wird der rote Teppich ausgerollt, er darf fällen, der kleine Gartenbesitzer soll aber den von ihm selbst gepflanzten Baum nicht fällen dürfen. Zuletzt hat auch diese Rechtsunsicherheit der Satzung gerade für viel Unruhe und Verdruss im Ort gesorgt.

Der Rechtsstaatgrundsatz gebietet daher die Aufhebung. Auch ein ehrenwertes Ziel – Schutz von Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart – rechtfertigt nicht das Mittel (beharren auf einer rechtswidrigen Satzung). Zudem riskiert der Markt Kirchseeon durch Anwendung einer rechtswidrigen Satzung in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.

Ein Festhalten an der Satzung ist auch nicht notwendig. Ein Blick in andere Städte und Gemeinden ohne Baumschutzverordnung im Landkreis zeigt, dass auch ohne Baumschutzverordnung der Charakter der Gemeinde und des Wohnens im Grünen erhalten wird und nicht jeder Baum gefällt wird. Zu beachten ist, dass auch im Markt Kirchseeon so gut wie jeder Fällantrag, vermeintlich unter die Satzung fallender Bäume im letzten Jahr vom Gemeinderat genehmigt worden ist. Damit war und ist die Satzung im Wesentlichen auch ein Bürokratiemonster. Machen wir es den Bürgern daher nicht noch schwerer und schreiben ein kostenintensives (meist mit der Einholung von Sachverständigengutachten verbundenen) vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren vor, wenn ohnehin in der Mehrzahl der Fälle mit einer Fällgenehmigung zu rechnen ist.

Der Gemeinde stehen im Übrigen viele andere Möglichkeiten zur Verfügung, die mit der Satzung ursprünglich verfolgten Ziele zu erreichen und einen Gartenstadtcharakter sowie das Leben im Grünen zu ermöglichen bzw. beizubehalten und dem Auftrag das Klima zu schützen gerecht zu werden. Zu denken ist insbesondere an die Möglichkeiten der Bauleitplanung bei der auch spezielle, für Insekten nützliche Baumarten, Hecken, Sträucher sowie dem Klimawandel trotzenden Sorten Rücksicht genommen werden kann. Sollten diese Anpflanzungen beseitigt und entfernt werden, sind diese zwingend zu ersetzen. Dies kann in der Regel mit der aktuellen Satzung nicht erreicht werden. Im Wege der Bauleitplanung kann ein Verhältnis von Bebauung und Garten festgelegt werden. Auch die vermeintlich in die Jahre gekommenen Bauleitpläne des Marktes sehen fast immer anstatt eines Zaunes auch die Anpflanzung einer Hecke vor. Generationen vor uns hatten schon das Ortsbild und das (ländliche) Wohnen im Grünen vor Auge, als diese Satzungen erlassen wurden. Hier muss weder aus Rücksicht auf Flora und Fauna noch vom Ortsbild her jede Ausnahme und Befreiung genehmigt werden, wie dies in der Vergangenheit und beispielsweise auch in der letzten Sitzung der Fall war. Hecken haben einen großen Einfluss auf die Flora & Fauna (um nur einige zu nennen Winterschlaf- und Versteckmöglichkeit für Igel, Nistmöglichkeit für Vögel, Speicherung der Feuchtigkeit im Boden) sowie das Mikroklima und werden durch die hier im Zentrum stehende Satzung gar nicht erfasst. Großflächig ist es sinnvoll Grün- und Frischluftschneisen für ein gutes Klima und Ortsbild zu planen und auch im Markt Kirchseeon kann vor allem entlang der Verkehrswege noch viel mehr Grün auf öffentlichem Grund gepflanzt werden.

Zusammenfassend besteht daher kein Grund an einer rechtswidrigen Satzung festzuhalten.

 

 

Susanne Markmiller
FDP Gemeinderätin

 

FDP: „Etwas Tübingen in Ebersberg wagen“ Heimspiel für Landrat Niedergesäß

FDP: „Etwas Tübingen in Ebersberg wagen“ Heimspiel für Landrat Niedergesäß

Beim Videotalk letzte Woche der FDP Mitglieder mit Landrat Robert Niedergesäß gab es viel Lob für dessen liberale und eigenständige Haltung in Sachen Corona. In der Diskussion mit über 20 Liberalen waren Corona und der Bürgerentscheid Windräder im Forst die beherrschenden Themen. Landrat Niedergesäß gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Corona-Massnahmen im Landkreis, beließ aber eine politische Bewertung der von der Regierung getroffen Maßnahmen mit dem Hinweis „ dann wird es ein gesondertes, abendfüllendes Thema“.
Beim Impfen bestand Einigkeit, dass der Landkreis in Anbetracht des mangelnden Impfstoffes sein möglichstes macht und jetzt schnell die Hausärzte mit eingebunden werden müssen. Bei den Schnelltests gab es viel kritische Fragen zur Umsetzung bei den Schulen. Warum gibt es kein abgestimmtes einheitliches Vorgehen für die Durchführung der Tests in den Schulen? Landrat Niedergesäß wollte die Anregung mitnehmen einen Best Practice Austausch zwischen den Schulleitern zu veranlassen. „Es muss das Rad nicht an jeder Schule neu erfunden werden“. Auch wurde von einigen Mitgliedern eine bessere Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis gewünscht und eine noch klarere Corona-Kommunikation des Landratsamtes.
FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller forderte Landrat Niedergesäß auf die Möglichkeiten von Testregionen – wie von der Bundeskanzlerin angekündigt – auch im Landkreis Ebersberg zu nutzen. „ Wir sollte etwas Tübingen in Ebersberg wagen“.
Neben dem Einzelhandel bräuchten auch Gaststätten, Kultur und unsere Vereine Perspektiven.
Beim Thema Windräder im Forst machte der Landrat nochmal klar, warum er trotz positiven Kreistagsbeschluss bei dieser seit Jahren kontrovers diskutierten Frage die Landkreisbürger an der Entscheidung beteiligen möchte. Es sollen in einem frühem Stadium vor weiteren kostspieligen Gutachten und drohenden Klagen die Landkreisbürger mitbestimmen ob es überhaupt weitergeht mit dem Projekt.
Bei der Frage wieviele Windräder im Landkreis jetzt tatsächlich benötigt würden, wollte sich Landrat Niedergesäß nicht festlegen, da die Technik voranschreitet. „ Aber wer sich keine ehrgeizigen Ziele setzt, wird am Ende bei der Energiewende nichts erreichen“.
Trotz einiger kritischer Fragen zum Standort und der Wirtschaftlichkeit, bekräftigten die zugeschalteten Liberalen die positive Haltung der FDP zu den 5 Windrädern im Forst.

Bericht aus dem Kirchseeoner Gemeinderat Januar – März 2021

In Kirchseeon tagt der Gemeinderat pandemiebedingt in der ATSV Halle. Die Gemeinderäte haben sich auch mit der Stimme der FDP dafür eingesetzt, dass kein Not- bzw. Ferienausschuss eingesetzt wird, sondern dass stattdessen das Hygienekonzept noch weiter ausgearbeitet und verschärft wird, so dass wir weiterhin in normaler Besetzung alle drei Wochen tagen können. Hierbei bestand parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass in den Phasen hoher Inzidenz nur das unbedingt abzuhandelnde – vornehmlich Bauanträge und der Haushalt – auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Politische Fragen waren demgemäß in den ersten Monaten 2021 etwas ausgebremst und tauchen trotz allem immer wieder überall auf. Auch wenn die FDP nur eine fraktionslose Gemeinderätin stellt, kann auch mit einem Sitz etwas bewegt werden.

1. Unternehmensbeteiligungen der Gemeinde
Viele Gemeinden im Landkreis Ebersberg, so auch die Gemeinde Kirchseeon haben ihr Stromnetz in eine Betreibergesellschaft, die Eberwerk GmbH & Co. KG eingebracht. Nunmehr sollen weitere Projektgesellschaften gegründet werden, um einzelne Projekte der Energiewende im Landkreis darin auszugliedern. So zum Beispiel den Bau einer PV Anlage bzw. eines Stromspeichers in Markt Schwaben.

Die Gemeinde selbst ist an der Muttergesellschaft nur Minderheitsgesellschafter, ein systematisches Beteiligungsmanagement wird nicht durchgeführt, besondere privatwirtschaftliche Kompetenz ist an keiner Stelle der Gemeinde gebündelt. Vertreter der Gemeinde und Aufsichtsräte sind personenidentisch.
Wir als Gemeinderäte sollen über die Ausgründung entscheiden und erhalten trotzdem keinerlei wirtschaftliche Informationen wie zum Beispiel Wirtschafts- und Investitionsplanungen bzw. Details wie der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet wird, um zu überprüfen, wie gewährleistet ist, dass die nominelle Minderheitsbeteiligung im Verhältnis zu einem externen Partner beispielsweise beim Stimmverhältnis wieder ausgeglichen wird etc. Die FDP hat durch diverse Anfragen und Nachfragen versucht hier Licht ins Dunkle zu bringen und immer wieder darauf hingewiesen, dass zumindest eine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Gemeinde stattzufinden hat.

Wir von der FDP sehen diese Entwicklung rund um das privatwirtschaftliche Engagement in der Energiewende aufgrund der konkreten Ausgestaltung auch aus rechtsstaatlicher Sicht sehr kritisch. Die nach unserer Ansicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Gemeinde findet nicht statt, es wird auch bei der Beantwortung von Anfragen stets auf die Muttergesellschaft und von dieser auf den dortigen Gesellschaftsvertrag verwiesen. Auch der Zweck; erreichen der Energiewende sowie Klimaschutz rechtfertigt aus rechtsstaatlicher Sicht nicht jedes Mittel und auch kein Achselzucken bzw. kein bayerisches „ja mei“, weil das gesamte Konstrukt für die Verwaltung und den Gemeinderat zu kompliziert ist. Durch die Möglichkeit des Staates auch privatwirtschaftlich zu handeln folgt nicht zwingend, dass hierbei die Organe der Gemeinde ausgebremst werden und auf Transparenz verzichtet wird. Das Privatrecht ist hier prinzipiell offen für andere Gestaltungen. Trotzdem werden aktuell die Gremien der Gemeinden und damit der Gemeinderat durch die Satzung dieser Gesellschaften ausgebremst, Transparenz wird nicht gelebt, Nachfragen nur rudimentär beantwortet, Verträge mit Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Auch unter dem Blickwinkel, dass lästige Vergabeverfahren gerade bei der Wahl des Projektpartners potentiell umgangen werden können, ist diese konkrete Entwicklung vor Ort rund um den Klimaschutz und die Energiewende – nämlich die Flucht des Staates in die Privatwirtschaft – besorgniserregend.

Nach Ansicht der FDP im Gemeinderat müssen sämtliche Projekte der Energiewende unter dem Vorbehalt stehen, dass der Staat diese nur solange es keinen funktionierenden Markt gibt anschieben darf, nicht jedoch dauerhaft die Rolle eines Unternehmers ausführen soll. Nach Meinung der FDP ist und war der Staat noch nie der bessere Unternehmer, wie auch die aktuelle Krise zeigt. Als Partei des Rechtsstaates möchten wir in Kirchseeon sicherstellen, dass auch bei der Energiewende alles mit rechten Dingen zugeht und der Staat nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft tritt bzw. als Sicherheit für ein Privatunternehmen dient. Deshalb werden wir auch in Zukunft hier genau hinsehen und notfalls unbequem bleiben.

2. Leistungsfähigkeit des Stromnetzes
Aufgrund einer angekündigten Zinssenkung durch die Bundesnetzagentur ist wohl der weitere Ausbau der Stromnetze durch die kommunale Betreibergesellschaft gefährdet. Auf Antrag der FDP im Gemeinderat wird nunmehr geklärt, welche Ausbaumaßnahmen in den letzten Jahren seit Übernahme der Stromnetze durch die private Gesellschaft Eberwerk GmbH & Co KG im Markt Kirchseeon vorgenommen worden sind und welche geplant sind, da das Stromnetz und dessen Leistungsfähigkeit ein wichtiger Baustein der Energiewende ist. Hier gilt es nunmehr nach Ansicht der FDP sicherzustellen, dass alle beteiligten Gemeinden anteilsmäßig von einer Ertüchtigung des Stromnetzes profitieren können und nicht nur diejenigen Gemeinden, wo sich angesichts größerer Neubauvorhaben ein akuter Bedarf zeigt, denn solche hat der Markt Kirchseeon aktuell nicht.

3. Bäume – und Baumschutzsatzung
Nach einem Jahr FDP im Gemeinderat kann festgehalten werden, dass Bäume in der politischen Auseinandersetzung vor Ort in Kirchseeon der aktuelle Trend und ein hoch emotionales Thema sind.
Wir als FDP sehen diesen Punkt weniger emotional. Der Markt Kirchseeon verfügt über eine Satzung zum Schutz ortsprägender Bäume, die nicht nur nach Ansicht der FDP unwirksam ist.
Auf Antrag der Grünen und SPD im Gemeinderat soll im März über die Einführung einer Baumschutzsatzung, die alleine auf den Stammumfang abstellt, entschieden werden. Mit einer solchen Satzung wird erheblich in die Eigentumsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit der Kirchseeoner Bürger eingegriffen. Wir finden hier wird von unseren Mitbewerbern auch mit zweierlei Maß gemessen. Dem Bürger wird etwas überbürdet – nämlich die eingeschränkte Nutzung seines Grundstückes – zu dem es weniger einschneidende Maßnahmen gibt, wofür aber die Gemeinde bzw. der Gemeinderat aktiv werden müssten.

Gerade im Markt Kirchseeon gibt es verhältnismäßig wenig öffentliches Grün, Bauträgern wird bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ohne Bedingungen der rote Teppich ausgerollt obwohl sie durch die Überplanung einen Wertzuwachs erhalten, Bebauungspläne ohne oder mit nur wenigen Festsetzung von Anpflanzungen verabschiedet.
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen im Bereich von Einfriedungen werden zugunsten von Baumarktzäunen aus WPC und Aluminium vom Gemeinderat – gerade auch von SPD und Grünen – ohne Rücksicht auf klimatische Erwägungen, Nachhaltigkeit und des Ortsbildes durchgewunken, obwohl die Bebauungspläne im Markt oftmals gerade die Anpflanzung von höheren Hecken als Alternative zu niedrigeren Zäunen vorsehen.

Hier wird nach Ansicht der FDP viel Potential zum Schutz von Flora und Fauna, Ortsbild und Kleinklima ungenutzt verschwendet, obwohl es konkret das weniger einschneidende Mittel im Verhältnis zu einer Baumschutzsatzung ist.
Die FDP wird sich im Gemeinderat für mehr öffentliches Grün z.B. entlang der Straßen, für mehr Festsetzungen von (einheimischen und für Insekten nützlichen) Bäumen und Hecken in der Bauleitplanung sowie für eine strategische Planung von Grün- und Frischluftschneisen bei der Ortsentwicklung einsetzen und sich gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung aussprechen. Erforderlichenfalls sind einige wenige ortsprägende Bäume zu schützen und diese Bäume auch zur eindeutigen Bestimmbarkeit in ein Baumschutzkataster mit aufzunehmen. Wir sehen in der Gängelei der Kirchseeoner Bürger durch bevormundende Ge- und Verbote keinen Vorteil bei der Erreichung der gemeindlichen Ziele.

4. Verpflichtung für PV Anlagen auf Dächern
Auf Antrag der Grünen sollte eine Verpflichtung festgesetzt werden, dass zwingend auf Kirchseeons Dächern PV Anlagen zu errichten sind. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass dieser nach unserer Ansicht zudem rechtswidrige Antrag in dieser Form abgelehnt worden ist. Abgesehen von grundsätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken gegen diesen Antrag ist nach unserer Ansicht Klimaschutz und die Energiewende auch auf unterster Ebene nur durch eine Technologieoffenheit zu erreichen. Eine Verpflichtung zu Gunsten von PV Anlagen ist im Einzelfall geeignet Blockheizkraftwerke, Geothermieanlagen etc. zu verhindern bzw. diese oder die PV Anlage unwirtschaftlich zu machen. Kirchseeon verdichtet zudem nach. Oftmals werden Neubauten kleinteilig in Grundstücke eingefügt. Nicht immer ist die Dachneigung und die konkrete Ausgestaltung des Baukörpers für eine PV Anlage geeignet. Eine verpflichtende PV-Anlage führt dazu, dass trotz Wohnraummangel manchmal eine Nachverdichtung nicht möglich sein könnte, dass das Bauen noch teurer wird und kann im Einzelfall den gewünschten Ausbau des Dachgeschosses und damit einhergehender Gauben verhindern. Insgesamt wird für uns der Kirchseeoner Bürger durch eine derartige Vorschrift unzumutbar in seinen grundrechtlichen Handlungsfreiheiten eingeschränkt.

 

Susanne Markmiller FDP Gemeinderätin