FDP für die 5 Windräder im Forst

FDP für die 5 Windräder im Forst

Der FDP-Kreisvorstand spricht sich für die Errichtung der 5 Windräder im Ebersberger Forst aus. Für die FDP sind Windräder ein wesentlicher Teil der Energiewende.

Die Vorbehalte der Naturschützer für den Erhalt des Ebersberger Forstes sind zwar nachvollziehbar, aber tatsächlich wird durch die Windräder nur eine minimale Fläche des Forstes beeinträchtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. Die Energiewende dient langfristig ja auch dem Erhalt des Forstes- Stichwort Klimawandel.

Die FDP bevorzugt  bei der Errichtung von Windrädern grundsätzlich Konzentrationsflächen mit mehreren Windrädern und keine flächendeckende Verspargelung unserer Landschaft durch Windräder. Auch ist durch die nur in Bayern gültige 10-H Abstandsregelung der Bau von Windrädern völlig zum Erliegen gekommen, sodass akuter Handlungsbedarf besteht.

„ Wer A sagt muss auch B sagen“, so der FDP- Kreisvorsitzende Alexander Müller. „Nach dem Ausstieg aus der Atomkraft und den fossilen Energien, benötigen wir dringend ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Die 5 Windräder im Forst sind dazu neben dem Windrad in Hamberg ein wichtiger regionaler Beitrag.“ Wir fordern alle Bürger auf ihr Wahlrecht zu nutzen und wünschen uns eine sachliche Auseinandersetzung frei von gegenseitigen Anfeindungen.

 

Öffnung der Außengastronomie im Landkreis Ebersberg

 

Angesichts gesunkener Infektionszahlen und frühlingshafter Temperaturen fordert die Ebersberger FDP eine Öffnung der Außengastronomie im Landkreis. „Die Staatsregierung sollte es Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 freistellen, die Außenbereiche von Gaststätten und Cafés zu öffnen“, sagt der Landtagsabgeordnete und Kreisrat Martin Hagen. „Das Infektionsschutzgesetz sieht regional differenzierte Maßnahmen ausdrücklich vor.“ Die Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg seit längerem unter der Marke von 50.

 

Ohnehin sei das Infektionsrisiko an der frischen Luft marginal, erklärt der FDP-Kreisvorsitzende und Kreisrat Alexander Müller: „Wer draußen im Café sitzt, gefährdet niemanden. Die Leute gehen bei diesem Wetter ohnehin an die frische Luft.“

 

Die Landtags-FDP hat im Januar einen Stufenplan aus dem Lockdown vorgelegt, der sich am Infektionsgeschehen, am Impffortschritt und an den intensivmedizinischen Kapazitäten orientiert.

Ist die Baumschutzverordnung wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel?

SPD und GRÜNE Liste haben in Kirchseeon die Einführung einer Baumschutzverordnung gefordert. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die FDP-Gemeinderätin Dr. Susanne Markmiller erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Der Markt Kirchseeon hat eine Satzung, die viele ortsprägende Bäume schützt, die jedoch rechtswidrig sein dürfte, weshalb nunmehr die beiden Fraktionen SPD und GRÜNE Liste noch vor dem allgemeinen Fällverbot ab 01.03. eine Verabschiedung einer neuen Satzung im Gemeinderat beantragen. Doch was ist eine Baumschutzverordnung genau und gibt es Alternativen hierzu?

Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.

Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.

Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.

Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichzahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.

Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.

Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben. So war es auch in der Vergangenheit in Kirchseeon.

Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.

Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.

Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.

In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen.

Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht. Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.

Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Kirchseeon schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern. Ein Blick in unsere Nachbargemeinden zeigt auch, dass ohne Baumschutzverordnung ein grünes Ortsbild vorherrscht.

Die FDP im Gemeinderat wird sich deshalb für eine ersatzlose Abschaffung der Baumschutzverordnung in Kirchseeon und für mehr öffentliches Grün einsetzen.

Fehlt EBERWERK das Geld für Investitionen?

Der FDP- Kreisverband sieht den notwendigen, zukunftsfähigen Ausbau der kommunalen Stromnetze im Landkreis in Gefahr. Wie anders ist ein Schreiben der EBERWERK GmbH an den Bundeswirtschaftsminister Altmaier, unterschrieben vom Landrat und den 19 Bürgermeistern, der am EBERWERK beteiligten Gemeinden, zu verstehen, indem es wörtlich heißt : „ Für unser Unternehmen lässt sich konkret ableiten, dass unter den angeführten Rahmenbedingungen keine Finanzkraft vorhanden sein wird, unser Stromnetz im Landkreis Ebersberg zukunftsfähig auszubauen“. Das Schreiben von Ende November 2020 setzt sich mit der Methodik der Finanzierung auseinander. Bei den angesprochenen Rahmenbedingungen handelt es sich um die drohende Halbierung des Eigenkapitalzinssatzes um weitere 2,6% im Jahr 2021 . Dieser Zinssatz wird von der Bundesnetzagentur immer in sogenannten Regulierungsperioden festgelegt und ist seit Jahren sinkend. Er ist wichtiger Bestandteil der Vergütung der Netzbetreiber. Schon bei der Übernahme der EON-Stromnetze durch die Kommunen im Landkreis hatte die FDP vergeblich auf dieses Finanzrisiko hingewiesen.

Gleichzeitig steigt bekanntermaßen der Investitionsbedarf durch die Umgestaltung der Stromnetze aufgrund der Energiewende. Statt bisher zentraler Stromversorgung geht es hin zu mehr dezentraler Stromversorgung.

„Kommen jetzt auf die Gemeinden als Gesellschafter des EBERWERK neu finanzielle Belastungen zu?“ fragt sich nicht nur FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller, sondern jüngst auch die Ebersberger Stadträte. „Hier müssen die betroffenen Gemeinderäte dringend umfassend informiert werden durch die Geschäftsführung der EBERWERK GmbH. Wir brauchen mehr Transparenz bei der Energiewende und deren Kosten !“

Neujahrsgrüße

Neujahrsgrüße

Liebe Mitglieder und Interessenten des FDP Ortsverbandes Kirchseeon,

ich möchte Ihnen und Ihrer Familie ein frohes neues Jahr, viel Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit wünschen.

Das vergangene Jahr war turbulent und auch 2021 beginnt zunächst mit Restriktionen. Corona hat unser aller Leben beeinflusst und wird dies noch eine gewisse Zeit tun, es besteht jedoch nunmehr durch die Impfung ein Hoffnungsstreifen am Horizont. Viele staatliche Maßnahmen waren über das letzte Jahr über alle Parteigrenzen hinweg hochumstritten, selbst innerparteilich war es manchmal schwierig so etwas wie einen gemeinsamen Nenner zu finden und nach außen zu kommunizieren.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass es unsere liberale Partei mehr denn je braucht. Der differenzierte Blick auf Maßnahmen, das Einstehen für Grund- und Bürgerrechte, ein aufgeklärter Blick auf die Welt, Wirtschaftskompetenz, ein optimistisches Weltbild, ein Einstehen für eine digitalisierte Gesellschaft/Staat und nicht zu vergessen der Fokus auf die Bildung ist in der Krise aber auch zur Bewältigung der Coronakrise existenziell wichtig.

Wir werden im Laufe des Jahres 2021 immer mehr spüren, dass auch der Wahlkampf und die Bundestagswahl näher rückt. Hierzu brauchen wir auch hier vor Ort engagierte Mitglieder und Förderer, die uns personell oder finanziell unterstützen und auch nach außen  als Botschafter der FDP auftreten.

Wir befinden uns mitten in einem Lockdown. Große Teile der Wirtschaft und der Gesellschaft sind lahmgelegt. Aufgrund der Feiertage und den geschlossenen Behörden haben wir aber keine Zahlen- und Faktenbasis, die es uns erlaubt die Wirksamkeit des Lockdowns wirklich zu beurteilen. Das ist auch gerade wegen der wirtschaftlichen Folgen der Restriktionen meiner Meinung nach schwer zu rechtfertigen und ist ein hausgemachtes und eigentlich vermeidbares Problem. Ich bin daher gespannt, wie lange ohne belastbare Zahlengrundlage an den harten Lockdown- Maßnahmen über den 10.01.2021 hinaus festgehalten wird bzw. festgehalten werden muss. Ich bin geradezu enttäuscht und wütend, wie die zweite Welle in Bezug auf die Alten- und Pflegeheime gemanagt worden ist (auch wir in Kirchseeon haben aktuell einen Ausbruch in einem Seniorenzentrum mit massiven Folgen), welche Schutzvorkehrungen wann getroffen worden sind. Dies wird noch aufzuarbeiten sein. So gibt es auch noch viele andere Bereiche, die nach wie vor hinterfragt werden müssen, zumal auch die Parlamente wenig mitzusprechen haben.

Die Coronakrise hat viel durcheinandergewirbelt, aber auch geschafft, was man nie für denkbar gehalten hat. Wir alle sind agiler, digitaler und veränderungsbereiter geworden. Entscheidungen und Beschlüsse auch des Staates müssen schnell getroffen werden und haben unter Umständen nur eine kurze Haltbarkeitsdauer. Wir haben gemerkt, wie wichtig Bildung und Digitalisierung ist. Unsere Hoffnung ruht derzeit auf einem Start-Up Unternehmen, was mit dem Impfstoff geleistet hat, was man, wenn überhaupt den großen etablierten Unternehmen zugetraut hätte. Wir haben erfahren, dass es erst der Marktwirtschaft gelingt notwendige Güter und Materialien in kürzester Zeit zu beschaffen. Ich persönlich möchte deshalb nicht, dass wir wieder komplett in den Zustand der Zeit vor Corona zurückfallen, denn jede Krise ist auch eine Chance.

Wichtig ist es mir trotz manchem positiven Ansatz, dass die Krise sobald wie möglich vorbei geht. Jede Branche wieder arbeiten kann, Sport nicht nur in der Bundesliga stattfindet und wir so bald wie möglich Freunde und Bekannte wieder persönlich und unbefangen treffen können, dass wir unsere Eltern, Großeltern und Familie treffen können, ohne uns vorher selbst zu isolieren und/oder einen Test zu machen. Wieder zu verreisen oder uns mit Freunden, Kollegen und Parteifreunden unkompliziert zu einem Stammtisch im Restaurant bzw. einer Bar zu treffen. Alleine online Kontakte zu pflegen reicht auf Dauer nicht und nur zu Hause zu sitzen ist auch nicht gesund. Trotzdem müssen wir momentan damit Leben, auch dass nur Online-Stammtische möglich sind. Die Termine werden wir auch auf der Homepage bekannt machen.

Mit liberalen Grüßen

 

Dr. Susanne Markmiller
FDP OV Kirchseeon

 

 

Weihnachtsgrüße von Alexander Müller, Vorsitzender des FDP Kreisverbandes Ebersberg

Weihnachtsgrüße von Alexander Müller, Vorsitzender des FDP Kreisverbandes Ebersberg

Liebe Parteifreunde,

sehr geehrte Damen und Herrn,

Corona hat 2020 geprägt und wird uns auch 2021 noch mehr beschäftigen, als uns lieb ist. Wir alle haben Sehnsucht, wieder  baldmöglichst   in unser altes, gewohntes Leben zurückzukehren. Der Impfstoff macht Hoffnung, doch wird unser zukünftiges Leben wahrscheinlich etwas anders ausschauen.
Corona ist aber gegenwärtig nicht nur ein Kampf um unsere Gesundheit, sondern auch ein Kampf der Gesellschaftssysteme. Uns eint in Europa das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Rechtsstaat. Lösungen, Mehrheiten und Kompromisse darin zu finden ist manchmal mühsam, aber noch lange kein Grund deshalb sein Heil in autoritären Staatsformen zu suchen. Dann hat man vielleicht Corona etwas schneller im Griff, aber seine Freiheitsrechte auf unbestimmte Zeit abgegeben.
Deshalb ist es wichtig, in einer Demokratie eine kritische Opposition zu haben, die Fehler einer Regierung anspricht und eigene Vorschläge macht. Wer Kritik der Opposition als Verstoß gegen den nationalen Konsens bezeichnet, hat ein seltsames Demokratieverständnis. Gleiches gilt für diejenigen, die meinen, weil es schneller geht, wesentliche Grundrechtsentscheidungen als Exekutive vorbei am Parlament treffen  zu müssen.
Das Parlament und deren Parteien sind die vom Bürger gewählte Vertretung, nicht die Regierung.
Als Liberale sehen wir als Träger der Demokratie den mündigen Bürger. Wir glauben an dessen Vernunft und verantwortungsvollen Umgang mit seinen Freiheitsrechten. Dazu gehört auch die Rücksichtnahme gegenüber anderen.
Leider klappt dies nicht immer. Hätten wir z.B. alle im Herbst beim Wiederanstieg von Corona unsere Kontakte mit Ansteckungsrisiko sukzessive um 70% reduziert und uns an die AHA-Regeln gehalten, dann wären wir jetzt wohl nicht im 2. Lockdown mit ungewisser Dauer gelandet.
Viele – auch ich – haben die 2. Welle unterschätzt. Die zurückgewonnenen Freiheiten des Sommers haben uns nachlässig gemacht.
Aufgrund der Wucht der 2. Welle gibt es jetzt keine vernünftige Alternative zum Not-Lockdown mit all seinen Unzulänglichkeiten bei   Detailregelungen.
Unser liberaler Glaube an den mündigen, eigenverantwortlicheren Bürger, der Glaube an die freiheitlichen Grundwerte und unsere Demokratie bleiben aber jetzt — und erst Recht in der Zeit nach Corona — gefragt. Darin unterscheiden wir uns nicht nur von totalitären  Staaten wie China oder zunehmend auch anderen Staaten wie Russland, Türkei, etc., sondern auch innenpolitisch bei der bevorstehenden Bundestagswahl.

Liberalismus ist mit rechtsnationalen Strömungen aller Art unvereinbar. Aber auch eine linksideologisch geprägte Gesinnungsdiktatur mit sozialistischen Umverteilungsideen ist wenig liberal und konservatives, selbstbeweihräucherndes Machtgehabe und Aktionismus sind mir verdächtig.

Die FDP hat sich unter den Gegebenheiten von Corona 2020 gut geschlagen, jetzt heißt es, unsere Stimme und unser Programm im Hinblick auf eine zukünftige liberale Gesellschaft nach 2021 deutlich zur Geltung zu bringen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr, passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Ich freue mich schon auf ein Wiedersehen in 2021.

Mit liberalen Grüßen
Alexander Müller
FDP-Kreisvorsitzender

P.S: Mein persönlicher Dank auch für Ihr Engagement und Ihre Spenden besonders bei der Kommunalwahl